Ambulante Rehabilitation
Zertifizierte Einrichtung nach DIN ISO 9001:2015
Wer trägt die Kosten?
Krankenkassen
• gesetzliche Krankenkassen
• Private Krankenkassen
Rentenversicherungsträger
• Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
• Deutsche Rentenversicherung Bund
• Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Berufsgenossenschaften
Bundeswehr
Heilfürsorge (Polizei)
Muss ich zuzahlen?
Krankenkassenpatienten müssen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage/Jahr leisten.
Muss ich mich selbst verpflegen?
Abhängig vom Kostenträger Ihrer Maßnahme, besteht in unserer Einrichtung die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit
einzunehmen. Für Getränke (Wasser) ist ebenfalls gesorgt.
Was muss ich mitbringen?
• den vorhandenen OP-Bericht
• Röntgenbilder
• weitere ärztliche Befunde
• eine Liste Ihrer derzeitigen Medikamente
• Sportsachen, Turnschuhe
• ein großes und ein kleines Handtuch
• Badesachen, Badelatschen
• Duschutensilien
Fahrtkosten
Anfallende Fahrtkosten von Ihrer Wohnstätte zu unserer Einrichtung und zurück werden Ihnen am Ende der Maßnahme
über den jeweiligen Kostenträger erstattet.