Ambulante Rehabilitation
Zertifizierte Einrichtung nach DIN ISO 9001:2015
Der Weg zur Rehabilitation
Nach Operationen
Der Sozialdienst der operierenden Einrichtung stellt den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung/
Anschlussrehabilitation (AHB/AR).
Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus angetreten werden.
Sie können von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen (§9 Sozialgesetzbuch IX) und
angeben, in welcher Rehaklinik Sie behandelt werden wollen.
Verordnung durch den Hausarzt oder den Facharzt
Wenn Sie gesundheitlich stark eingeschränkt sind oder sich nicht mehr in der Lage fühlen Ihre Arbeit
auszuüben, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Dieser kann eine
indikationsspezifische medizinische Rehabilitation einleiten.
Nach schriftlicher Genehmigung Ihrer Maßnahme durch den Kostenträger setzen wir uns zur
Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.